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AG Berlin-Mitte, 24.03.2020 - 25 C 5054/19 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mietendeckel verfassungsgemäß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- AG Berlin-Mitte, 06.05.2020 - 123 C 5146/19
Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens in Berlin nach dem 18. Juni 2019
Es liegt auch keine Kollisionslage nach Art. 31 GG ("Bundesrecht bricht Landesrecht") vor (vgl. Amtsgericht Mitte, Urteil vom 24. März 2020 - 25 C 5054/19 - EA S. 6 f.).Das Gericht ist nicht davon überzeugt, dass § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln verfassungswidrig ist (vgl. bereits AG Mitte, Urt. v. 24.03.2020 - 25 C 5054/19 - EA S. 4 ff.).
- AG Berlin-Mitte, 10.06.2020 - 124 C 5060/19
§ 3 Abs. 1 MietenWoG Bln schließt Mierterhöhungen nach dem Stichtag aus
Noch gravierender sind die Entwicklungen bei Neuvermietungen, in manchen Bezirken ist hier eine Mietsteigerung von über 140 % zu verzeichnen (dazu AG Mitte, Urt. v. 24.03.2020 - 25 C 5054/19). - AG Berlin-Mitte, 30.10.2020 - 124 C 5095/19
Verbot von Stichtagsmieten
Noch gravierender sind die Entwicklungen bei Neuvermietungen, in manchen Bezirken ist hier eine Mietsteigerung von über 140 % zu verzeichnen (dazu AG Mitte, Urt. v. 24.03.2020 - 25 C 5054/19).